Führerschein

In Deutschland dürfen Sie nur mit einem deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein ein Auto fahren. Mit einem internationalen Führerschein dürfen Sie nur die ersten sechs Monate Ihres Aufenthaltes ein Auto fahren. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein haben. Um einen deutschen Führerschein zu beantragen, bringen Sie entweder einen internationalen Führerschein aus Ihrem Heimatland mit oder lassen Ihren nationalen Führerschein in Deutschland übersetzen.

Übersetzung des Führerscheins

Übersetzungen von Führerscheinen stellt in Cottbus z.B. der Allgemeine Automobilclub (ADAC) aus. Die Übersetzung kostet je nach Sprache ca. 50 Euro. Für die Übersetzung müssen Sie Ihren Führerschein beim ADAC abgeben. Da Ihr Führerschein eingeschickt wird, sind Sie ungefähr 14 Tage ohne Führerschein und dürfen in dieser Zeit auch kein Auto fahren.

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis

Je nachdem, was für eine ausländische Fahrerlaubnis Sie besitzen, müssen Sie gegebenenfalls noch weitere Dokumente (z.B. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, Sehtestbescheinigung) und unter Umständen auch noch eine praktische und theoretische Fahrprüfung absolvieren. Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise erbracht haben, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis beantragen. Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnisbehörde aus einem EU-/EWR-Staat kostet ungefähr 40 Euro.

SERVICE

Das Welcome Centre kann sich für Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, welche Nachweise in Ihrem individuellen Fall erbracht werden müssen. Wir unterstützen Sie auch gerne dabei, eine passende Fahrschule für Sie zu finden, bei der Sie die praktische und theoretische Prüfung machen können.