Nutzerinformation zu authentifizierungspflichtigen Diensten

  1. Die Gültigkeitsdauer des Passwortes beträgt ein Jahr.
  2. Passwortänderungen werden sofort überall wirksam.
  3. Das Passwort kann - unabhängig von dessen Gültigkeitsdauer - vom jeweiligen Nutzer über ein Web-Portal (https://www.b-tu.de/account) von einem beliebigen Rechner im Campusnetz der BTU geändert werden. Gleichzeitig erhält der Nutzer dort neben den aktuellen Fristen der Passwortgültigkeit zusätzliche Informationen über seinen BTU- Account und die für ihn registrierten e-Mail-Adressen.
  4. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sind alle authentifizierungspflichtigen Dienste nicht mehr nutzbar.
  5. Die Nutzer werden rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Passworts per e-Mail informiert.
  6. Vergessene Passwörter können nur im URZ neu gesetzt werden.
  7. Befristet vergebene Nutzerkonten verlieren mit dem Ablauf der Befristung automatisch und unabhängig von den Passwortfristen ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nur durch einen Mitarbeiter des URZ nach Vorlage der entsprechenden Dokumente möglich.