Nutzungsberechtigte

Die über die BTU Cottbus-Senftenberg bereitgestellte Microsoft-Software darf ausschließlich von Personen genutzt werden, die im Rahmen der geltenden Microsoft-Lizenzbedingungen zur Nutzung berechtigt sind.

Mitarbeitende externer Unternehmen, Gesellschaften oder sonstiger rechtlich selbstständiger Einrichtungen sind nicht zur Nutzung berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn diese Einrichtungen eng mit der BTU verbunden sind, aus der Universität heraus gegründet wurden, an gemeinsamen Projekten beteiligt sind oder Räumlichkeiten bzw. Infrastruktur der BTU nutzen.

Insbesondere begründet die Mitarbeit in einem universitären Projekt oder einer Ausgründung allein keine Nutzungsberechtigung für die Microsoft-Lizenzen der BTU.

Bei Projekten oder Ausgründungen mit gemischten Beschäftigungsverhältnissen ist daher zu unterscheiden:

  • Beschäftigte der BTU: Nutzung im Rahmen der geltenden Lizenzbedingungen der BTU zulässig.
  • Beschäftigte einer externen Gesellschaft bzw. Institution (z. B. GmbH): Nutzung der über die BTU bereitgestellten Microsoft-Lizenzen nicht zulässig. Die erforderlichen Lizenzen müssen durch den jeweiligen Arbeitgeber bzw. die jeweilige Institution bereitgestellt werden. 

Maßgeblich für die Nutzungsberechtigung ist das jeweilige Beschäftigungs- bzw. Vertragsverhältnis und nicht die organisatorische oder räumliche Nähe zur BTU.
Bei Unklarheiten zur Nutzungsberechtigung wenden Sie sich bitte vor der Installation oder Nutzung der Software an software(at)b-tu.de .