Neu in der Fernleihe
Mit dem UrhWissG, das zum 1.3.2018 in Kraft getreten ist, sind die gesetzlich erlaubten "Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen" neu geregelt. Vorgaben für Bibliotheken werden nun in dem neuen §60e festgelegt.
Für die Fernleihe von zentraler Bedeutung ist hier §60e (5):
Auf Einzelbestellung an Nutzer zunicht kommerziellen Zwecken dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge (ganze Aufsätze), die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind, in der Fernleihe zur Verfügung stellen.
Ab dem 01.03.2018 hat das Bestellformular für Fernleihbestellungen eine Erweiterung erhalten:
Nicht kommerzielle Nutzung und Umfang der Bestellung
Die Vervielfältigung darf bis zu 10% eines erschienenen Werkes umfassen oder ein einzelner Beitrag aus einer Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift sein.
Ich sichere zu, dass die Vervielfältigung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt.
◊ Nein
⊗ Ja
Achtung:
Mit der am 1.3.2018 in Kraft getretenen Reform des Urheberrechtsgesetzes ist die Bestellung/Lieferung von Kopien aus Zeitungen und sog. 'Kioskzeitschriften' im Rahmen der Fernleihe nicht mehr gestattet.
§60e (5) UrhWissG erlaubt die Lieferung an Nutzer und Nutzerinnen auf Einzelbestellung innerhalb Deutschlands ohne eine Einschränkung bei der Form der Belieferung, so dass auch eine elektronische Belieferung möglich ist.
Die Verbundzentrale KOBV arbeitet an der entsprechenden technischen Anpassung. Bis dahin erfolgt die Auslieferung an Endnutzer weiterhin als Papierkopie.