Praxisintegrierendes Modell
Informationen für dual StudierendeIm praxisintegrierenden Modell erwerben dual Studierende für jedes der Praxismodule Credit Points (CP)/Leistungspunkte (LP). Damit die Gesamt-CP-Anzahl nicht überschritten wird, werden vier bzw. fünf festgelegte Module zum Praxispartner verlagert bzw. werden Module durch die Praxisphasen ersetzt und müssen folglich nicht an der BTU absolviert werden.
Jedes Praxismodul (betriebliche Phase) muss mittels eines eigenen Modulblattes angemeldet und anschließend nachgewiesen werden. Für die Praxisphasen, in denen kein Modul zum Praxispartner verlagert wird, musst du keinen Nachweis an der Universität erbringen.
Praxismodule:
Jedes Praxismodul (betriebliche Phase) muss mittels eines eigenen Modulblattes angemeldet und anschließend nachgewiesen werden. Hierbei ist bei jedem Praxismodul (betrieblichen Phase) wie folgt vorzugehen:
Die folgende Grafik verdeutlicht die zeitliche Planung:
| 1a/2a | Themenfindung vor Beginn des Praxismoduls in Absprache zwischen Studierender/Studierendem, Arbeitgeber und Studiengangleiter/-in. Das Modulblatt ist bei dem/-r zuständigen Studiengangkoordinator/-in einzureichen. |
| 1b/2b | Dokumentation: Das Formular „Nachweis Praxismodul/Betriebliche Phase“ (mit Beurteilung des Praxismoduls durch den Arbeitgeber) ist während der Praxisphase auszufüllen. |
| 1c/2c | Abgabe: Der Nachweis zum Praxismodul wird bei dem/-r zuständigen Studiengangskoordinator/-in und die Ausarbeitung bei dem/-r Studiengangsleiter/-in eingereicht. |















