Praxisintegrierendes Modell

Informationen für dual Studierende

Im praxisintegrierenden Modell erwerben dual Studierende für jedes der Praxismodule Credit Points (CP)/Leistungspunkte (LP). Damit die Gesamt-CP-Anzahl nicht überschritten wird, werden vier bzw. fünf festgelegte Module zum Praxispartner verlagert bzw. werden Module durch die Praxisphasen ersetzt und müssen folglich nicht an der BTU absolviert werden.

Jedes Praxismodul (betriebliche Phase) muss mittels eines eigenen Modulblattes angemeldet und anschließend nachgewiesen werden. Für die Praxisphasen, in denen kein Modul zum Praxispartner verlagert wird, musst du keinen Nachweis an der Universität erbringen.

Praxismodule:

Die vier bzw. fünf Praxismodule sind in jedem Studiengang spezifisch und werden je Studiengang zu unterschiedlichen Zeiten empfohlen.

Demnach gibt es für die praxisintegrierenden dualen Studienmodelle eine Übersicht mit einer empfohlenen Zeitschiene seitens der BTU:

Jedes Praxismodul (betriebliche Phase) muss mittels eines eigenen Modulblattes angemeldet und anschließend nachgewiesen werden. Hierbei ist bei jedem Praxismodul (betrieblichen Phase) wie folgt vorzugehen:

Die folgende Grafik verdeutlicht die zeitliche Planung:

1a/2aThemenfindung vor Beginn des Praxismoduls in Absprache zwischen Studierender/Studierendem, Arbeitgeber und Studiengangleiter/-in. Das Modulblatt ist bei dem/-r zuständigen Studiengangkoordinator/-in einzureichen.
1b/2bDokumentation: Das Formular „Nachweis Praxismodul/Betriebliche Phase“ (mit Beurteilung des Praxismoduls durch den Arbeitgeber) ist während der Praxisphase auszufüllen.
1c/2cAbgabe: Der Nachweis zum Praxismodul wird bei dem/-r zuständigen Studiengangskoordinator/-in und die Ausarbeitung bei dem/-r Studiengangsleiter/-in eingereicht.

Duale Bachelor-Angebote praxisintegrierend:

Duale Master-Angebote praxisintegrierend: