Häufige Fragen von Arbeitgebern

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  • Muss der Praxispartner bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

    Zur Sicherstellung der Qualität der Praxisphasen muss der Praxispartner einen Ausbildungsverantwortlichen (ausbildungsintegrierend) oder einen Fachbetreuer (praxisintegrierend) benennen. Der Fachbetreuer kann in den Praxisphasen variieren und muss nicht zwingend über einen Hochschulabschluss verfügen, sondern fachkundig in dem jeweiligen Aufgabenbereich sein. Weiterhin sind zur Absolvierung mancher Module gewisse Voraussetzungen zu erfüllen (z. B. Maschinenpool).

  • Welche Voraussetzungen müssen die Studieninteressierten für eine Immatrikulation mitbringen?

    Studieninteressierte müssen die Hochschulzugangsbedingungen der BTU erfüllen.

    Schulische HochschulzugangsberechtigungHochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
    1. Allgemeine Hochschulreife
    2. Fachgebundene Hochschulreife
    3. Fachhochschulreife
    4. Fachgebundene Fachhochschulreife
    5. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
    1. Bestandene Meisterprüfung
    2. Fortbildungsabschluss
    3. Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
    4. Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft
    5. Unter den Nummern 1 und 2 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe
    6. Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweijährigen Berufserfahrung
    Zum Studium an der BTU kann auch zugelassen werden, wer eine im Ausland erworbene Qualifikation nachweist, die einem der oben genannten Nachweise entspricht und die die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist.
  • Wer sucht die Bewerber/-innen aus?

    Der Praxispartner ist für die Auswahl der dualen Studieninteressierten zuständig. Diese müssen jedoch die Hochschulzugangsvoraussetzung erfüllen, um ein Duales Studium beginnen zu dürfen.

  • Muss der Praxispartner jährlich eine definierte Anzahl Studienplätze besetzen?

    Nein, der Praxispartner kann nach eigenen Bedarfen entscheiden, ob und wie viele duale Studienplätze pro Jahr angeboten bzw. besetzt werden.

  • Bis wann meldet der Praxispartner den/die freien Praxisplatz/-plätze?

    Grundsätzlich können Sie uns immer Ihre freien dualen Studienplätze melden. Erfahrungsgemäß haben Sie gute Chancen, Ihre freien Plätze zu besetzen, wenn Sie uns im Oktober des Vorjahres darüber informieren.

  • Wie sieht der konkrete Studienablauf aus, welche Termine sind zu beachten?

    Alle wichtigen Termine finden Sie bei unserem Studierendenservice.

  • Welche Kosten werden vom Praxispartner übernommen?

    Der Arbeitgeber kann verschiedene Kosten für dual Studierende übernehmen, z. B. die Semestergebühr. An den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg werden keine "Studiengebühren" erhoben. Es werden nur die obligatorischen Semestergebühren angesetzt. Darin enthalten ist das Semesterticket für den ÖPNV, welches dazu berechtigt, im gesamten Bundesgebiet kostenfrei mit dem ÖPNV zu fahren.

    In der Regel bezahlen die Studierenden die Beiträge selbst und erhalten dann oftmals die Kosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Eine Rechnungsstellung der Hochschule an den Arbeitgeber ist nicht möglich. Bezahlt der Praxispartner die Semesterbeiträge, so sind diese sozialversicherungs- und steuerfrei für das Unternehmen bzw. die Einrichtung. Hier sollte aber im Vorfeld mit einer Steuerberatung oder ähnlichem Fachexperten/-in gesprochen werden. 

  • Muss beim Dualen Studium der Mindestlohn gezahlt werden?

    Da die Praxiszeiten beim Dualen Studium ein fester Bestandteil der akademischen Ausbildung sind, wird der Mindestlohn voraussichtlich nicht bindend sein.

  • Kann die Semestergebühr dem Praxispartner direkt in Rechnung gestellt werden?

    Wenn sich der Arbeitgeber für die Übernahme der Semestergebühr entschieden hat, ist es aus verwaltungsseitigen Gründen nicht möglich, ihm eine entsprechende Rechnung auszustellen. In der Regel gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden und dem Arbeitgeber zur Übernahme der Gebühren.

    Eine Immatrikulation kann erst nach Zahlungseingang der Semestergebühr erfolgen, sodass der Zugang der Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis für den Zahlungseingang dient.

  • Sind dual Studierende sozialversicherungspflichtig?

    Ja, seit 2012 sind sie voll sozialversicherungspflichtig. Nach §5 Absatz 2, Nr. 4a des Fünften Sozialgesetzbuches sind dual Studierende den Beschäftigten in der Berufsausbildung im Sinne des Absatzes 1, Nummer 1 gleichgestellt.

    Informationen zur rechtlichen Stellung dual Studierender finden Sie auch in der Informationsbroschüre für Unternehmen, die auf der Website der Agentur Duales Studium Brandenburg zur Verfügung gestellt wird: https://www.duales-studium-brandenburg.de/unternehmen

  • Wann beginnt das Studium?

    In der Regel beginnt das erste Semester im Bachelorstudium im Wintersemester. Das heißt, Semesterbeginn ist im Oktober und Semesterende im März. Das duale Masterstudium kann auch mit dem Sommersemester starten, das ist in der Regel im April.

  • Wie lang darf die Probezeit sein?

    Beim praxisintegrierenden Modell gelten die Richtlinien des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Gemäß § 622 Abs. 3 gilt: "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

    Beim ausbildungsintegrierenden Modell gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
    Gemäß § 20 gilt: "Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen."

  • Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?

    Ein Semester beinhaltet Vorlesungen und vorlesungsfreie Zeiten (Semesterferien). In diesen vorlesungsfreien Zeiten ist Praxiszeit, wobei dual Studierende teilweise ihre Praxismodule bearbeiten oder zu praktischen Tätigkeiten eingesetzt werden, die an den Studienfortschritt angeknüpft sind. Natürlich besteht in dieser Zeit auch Anspruch, den gesetzlichen Urlaub zu nehmen.

  • Wie viele Wochen im Jahr verbringen die Studierenden Praxisphasen beim Praxispartner?

    Bei einer Studiendauer von sieben Semestern verbringen die Studierenden insgesamt ca. 74 Wochen (d. h. durchschnittlich ca. 21 Wochen pro Jahr) am Lernort des Praxispartners, abzüglich des vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruchs.

  • Müssen die Studierenden für Prüfungen freigestellt werden?

    Ja, im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass Studierende für Prüfungen freizustellen sind. Damit es ein einheitliches Verständnis dazu gibt, ist folgende Festlegung getroffen worden:
    Der Praxispartner stellt die dual Studierenden an dem Arbeitstag frei, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet. Dabei gibt es keine Unterscheidung, ob es eine Erstprüfung oder ein Zweit- oder Drittversuch ist. Die Prüfungstermine werden zum Semesterbeginn bekanntgegeben und können über die Studierenden, die Koordinatorinnen oder die Studiengangsseite in Erfahrung gebracht werden.

  • Gibt es Vorgaben für die praktische Tätigkeit beim Praxispartner?

    Ja, auf den Modulblättern für dual Studierende gibt es eine Checkliste, welche die Tätigkeiten bzw. Aufgabengebiete und deren Wertigkeit definiert. 

    Grundsätzlich gilt die Zeit beim Praxispartner als Lernort und nicht als Arbeitsort. Sie sollte verbunden werden mit dem theoretischen Fortschritt aus dem Studium und die Praxis zur Theorie widerspiegeln.

  • Wie läuft der genaue Prozess bzgl. der Praxisphasen im ausbildungsintegrierenden Dualen Studium ab?

    Die Praxisphasen finden während der vorlesungsfreien Zeiten (Semesterferien) statt. Im ausbildungsintegrierenden dualen Studienmodell sind – abgesehen von der Bachelorarbeit – während der Praxisphasen keine Praxismodule (kreditierte im Curriculum verankerte Module) geplant. Stattdessen dienen diese Praxiszeiten der kontinuierlichen Umsetzung der fachpraktischen betrieblichen Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans des jeweiligen Berufs.

    Grundlage der Verzahnung der beiden Lernorte Universität und Ausbildungsbetrieb bildet ein Abgleich der Lerninhalte aus den Lernfeldern des jeweiligen Berufsbildes und dem Curriculum des betrachteten Studiengangs. Das Koordinationsteam steht dazu im regelmäßigen Austausch zwischen Berufsschulen, IHK oder HWK und den Ausbildenden.

    Zur inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der Praxisphasen dienen den dual Studierenden und deren Ausbildungsbetrieben Reflexionsbögen zum Theorie-Praxis- bzw. nach der Phase beim Arbeitgeber dem Praxis-Theorietransfer.

    Ausnahmen gibt es im Bauingenieurwesen: In diesem Studiengang können dual Studierende auch ein Praxismodul in Absprache mit ihrem Praxispartner absolvieren.

  • Wie läuft der genaue Prozess bzgl. der Praxisphasen und Praxismodule im praxisintegrierenden Dualen Studium ab?

    Die Praxisphasen finden während der vorlesungsfreien Zeiten (Semesterferien) statt und umfassen – je nach Studiengang – zumeist 8 Praxisphasen. Hierbei wird unterschieden zwischen

    • Praxisphasen mit Credit Points = Praxismodul

    • Praxisphasen ohne Credit Points (aber mit Reflexionsbögen)

    Praxisphasen mit Praxismodul

    Es müssen mindestens vier Praxismodule, für die Credit Points (Leistungspunkte) vergeben werden, erfolgreich beim Arbeitgeber absolviert werden. Bevor die vorlesungsfreie Zeit beginnt, in der ein Praxismodul bearbeitet werden soll, besprechen und planen die dual Studierenden mit ihren Praxisbetreuenden eine konkrete zum Studienfortschritt passende Aufgabenstellung. Diese wird mit studiengangsbezogenen Modulblättern beim jeweiligen Modulverantwortlichen angemeldet. In der Praxisphase bearbeiten die dual Studierenden ihre Themen und reichen ihre Dokumentation sowie einen Nachweis ihrer Tätigkeiten während der Praxisphase beim Modulverantwortlichen im Folgesemester zur Bewertung ein.

    Praxisphasen ohne Praxismodul

    Um die Praxisphasen, in denen keine Praxismodule geplant und durchgeführt werden, optimal mit dem Lernort Universität zu verzahnen, kommen Reflexionsbögen zum Einsatz. Diese dienen dem Austausch zwischen Betreuenden und dual Studierenden entweder zum Theorie-Praxis- bzw. nach der Phase beim Arbeitgeber dem Praxis-Theorietransfer. Ein zusätzlicher Nachweis sowie eine Bewertung erfolgt für diese Praxisphasen nicht.

  • Was sind CP und wie viele müssen erreicht werden?

    Credit Points (CP) sind Leistungspunkte, die man erhält, wenn man ein Studienmodul erfolgreich abgeschlossen hat. Die Anzahl der CP richtet sich nach dem Arbeitsaufwand für das Modul und ist im Curriculum festgelegt. In der Regel sind in einem Semester fünf Module zu jeweils 6 CP, also insgesamt 30 CP, zu erwerben.

  • Welche Titel bzw. Abschlüsse werden vergeben?

    • Bachelor of Engineering (B.Eng.) in der Medizintechnik
    • Bachelor of Music (B.Mus.) in der Instrumental- und Gesangspädagogik
    • Bachelor of Science (B.Sc.) in den Studiengängen Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Maschinenbau, Mathematik, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsmathematik
    • Master of Science (M.Sc.) im Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen

    Beim ausbildungsintegrierenden Dualen Studium wird zusätzlich zum Hochschulabschluss der jeweilige Berufsausbildungsabschluss (IHK/HWK) erworben.

  • Kann man auch einen dualen Master-Abschluss erwerben?

    An der BTU Cottbus-Senftenberg sind aktuell die dualen Master-Angebote Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen studierbar.

  • Was passiert, wenn der Praxispartner insolvent ist bzw. die/den Studierende/-en entlassen will?

    Das Studium kann auch ohne Praxispartner/Arbeitgeber fortgesetzt werden – dann jedoch als reguläres Studium ohne duale Komponente. In diesem Fall müssen dual Studierende einen Wechsel des Studienmodells beim Studierendenservice beantragen.